Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ADAC Nordbayern SimRacing Center, Weiden i.d. OPf. – Teil 1

 

Diese AGB regeln die Rechts- und Vertragsverhältnisse zwischen dem ADAC Nordbayern e.V. –  SimRacing Center – und den Kunden, Gästen, Käufern von Fahrtickets, von Shop-Artikeln und/oder von sonstigen zum Erwerb angebotenen Artikeln, unabhängig ob Einzelkunde, Gruppenkunde oder Firmenkunde (nachfolgend „Kunde“).

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für das vom ADAC Nordbayern e.V. betriebene SimRacing Center in 92637 Weiden i.d. OPf., dass von dort angebotene Internetangebot sowie für den möglichen Erwerb von Fahrtickets, von Shop-Artikeln und/oder von sonstigen Artikeln.

Die Kunden werden vor jedem Kauf auf die Geltung der AGB hingewiesen und erklären sich mit der Geltung einverstanden. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Endkunden und Nutzern der vom ADAC Nordbayern SimRacing Center angebotenen Leistungen.

2. Vertragsabschluss

Es existieren vier Möglichkeiten, durch die die unter 3. aufgeführten Leistungen erworben werden können:

  1. Buchung/Kauf vor Ort
    Bei Buchungs-/Kaufanfragen vor Ort kommt der Vertrag mit der Zahlung des Kauf-/Mietprei-ses und/oder Einlösung eines Gutscheins zustande.
  2. Buchung/Kauf per E-Mail
    Bei Buchungs-/Kaufanfragen per E-Mail erhält der Kunde ein persönliches, individuelles, aber freibleibendes Angebot per Mail. Ist der Kunde damit einverstanden, gibt der Kunde ein Angebot durch Bestätigung des übersandten Angebots ab. Erst nach Eingang der Buchungsbestätigung durch den ADAC Nordbayern e.V. beim Kunden kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande.
  3. Buchung online
    Bei Buchung über das Buchungsportal erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung per Mail. Erst mit Erhalt der Bestätigung über die Buchung kommt zwischen dem Kunden und dem ADAC Nordbayern e.V. ein Vertrag zustande. Sofern der Kunde nicht innerhalb 24 Stunden nach der Online-Buchung eine Benachrichtigung erhält, ist der ADAC Nordbayern nochmals zu kontaktieren. Minderjährige sind von der Nutzung der Onlinebuchung ausgeschlossen.
  4. Gruppenbuchungen per E-Mail

Gruppenbuchungen sind ab vier Personen und ab Buchung von mehr als 2 Simulatoren möglich und können per E-Mail vorgenommen werden. Der Anfragende und damit der Buchende ist für die jeweilige Gruppe verantwortlicher Ansprechpartner. Erst mit Erhalt der Bestätigung über die Buchung an den Ansprechpartner der Gruppe kommt ein Vertrag zustande. Sofern der Kunde nicht innerhalb 24 Stunden nach der Buchung eine Benachrichtigung erhält, bitten wir um erneute Kontaktaufnahme.

Der Vertragsschluss über den Erwerb von Leistungen kommt ausschließlich mit dem ADAC Nordbayern e.V. zustande.

3. Leistungen

Im ADAC Nordbayern SimRacing Center werden folgende Leistungen angeboten.

3.1. Simulatoren-Anmietung

Mittels der unter 2. aufgeführten Möglichkeiten können verschieden lange Fahrpakete auf

Rennsimulatoren gebucht werden. Die Buchung der Simulatoren erfolgt zu einem bestim-

ten Termin für ein festgelegtes Zeitfenster. 

Gruppen ab vier Personen mindestens zwei Rennsimulatoren zu einem 

bestimmten Termin für ein festgelegtes Zeitfenster buchen.

3.2. Gastbereich

Im Gastbereich können vor Ort ausschließlich antialkoholische Getränke erworben werden.

Gruppen ab 4 Personen können per Telefon oder per Mail einen Tisch reservieren. Eine Tischreservierung wird bis max. 10 Minuten nach der gewünschten Uhrzeit aufrechterhalten, danach wird der reservierte Tisch wieder freigegeben. Bei Nichterscheinen des Kunden, behält sich der ADAC Nordbayern e.V. vor, Schadensersatz in Höhe des zu erwartenden entgangenen Gewinns zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass dem ADAC Nordbayern e.V. kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.3. Exklusivanmietung (optional mit Catering)

Das ADAC Nordbayern SimRacing Center kann für Anlässe exklusiv angemietet werden. Bei einer Exklusivanmietung wird das ADAC Nordbayern SimRacing Center vollständig gebucht, d.h. sowohl die Simulatoren als auch die Fan-, Fahrer- und Team-Zone stehen ausschließlich dem Exklusivmieter zu einem bestimmten Termin für ein festgelegtes Zeitfenster zur Verfügung. Eine Exklusivanmietung ist auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten möglich.

Das ADAC Nordbayern SimRacing Center ist bei Exklusivanmietung nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. 

Exklusivanmietungen sind ausschließlich per E-Mail mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens sechs Wochen möglich. Zum Angebot der Exklusivanmietung kann auf Wunsch auch ein Catering mit alkoholischen Getränken angeboten werden. Für das Catering wird ein Dienstleister eingesetzt. Falls ein Catering gewünscht wird, muss dies bereits bei der Buchungsanfrage angegeben werden. 

Ergänzend kann auch technisches Equipment angeboten bzw. gemietet werden, wie Funkmikrofon, Headset, Monitore zur Übertragung von Präsentationen, Trailern, etc.

Das ADAC Nordbayern SimRacing Center erstellt für Exklusivanmietungen nach Absprache ein detailliertes individuelles Angebot. Auf Grundlage des Angebotes muss eine schriftliche Annahme des Angebotes durch den Kunden erfolgen. Erst nach Eingang dieser schriftlichen Angebotsannahme beim ADAC Nordbayern e.V. – SimRacing Center – kommt der Vertrag über die Exklusivanmietung zustande.

3.4. Verkauf von SimRacing-Equipment

Kunden können vor Ort SimRacing-Equipment, wie z.B. Lenkräder, Pedale, Handschuhe, etc. erwerben.

3.5. Verkauf von sonstigen Artikeln und Merchandising-Artikel

Kunden können vor Ort sonstige Artikel und Merchandising-Artikel erwerben.

3.6. Verkauf von Gutscheinen

Gutscheine können als Wertgutschein, für konkrete Fahr-/Trainingszeiten oder für ein spezielles Event vor Ort oder online erworben werden. Verloren gegangene Gutscheine können nicht ersetzt werden. Der Wert des Gutscheines kann nur bei Vorlage des Originals angerechnet werden. Eine (Bar-)Auszahlung des Gutscheins ist nicht möglich.

Gutscheine sind längstens innerhalb der auf dem Gutschein angegebenen Geltungsdauer einlösbar und höchstens bis zum angegebenen Wert anzurechnen.

Eine Rückgabe von Gutscheinen ist nicht möglich. Eingelöst werden können Gutscheine nur von der Person, auf die der Gutschein namentlich ausgestellt wurde. Eine Übertragung des Gutscheins ist, unter Verwendung der E-Mail-Adresse, die beim Kauf angegeben wurde, möglich. Erst mit Erhalt einer Bestätigungsmail durch den ADAC Nordbayern e.V. ist die Übertragung des Gutscheins bestätigt. Es ist nicht möglich, dass der Gutscheinwert nachträglich in ein anderes Paket umgebucht und der Restbetrag ausbezahlt wird.

4. Stornierung und Umbuchung einer Leistung

Buchungen werden wie folgt differenziert: Einzelbuchungen bis 2 Simulatoren (4.1.), Gruppen-buchungen ab 2 Simulatoren (4.2.) und Exklusivanmietung (4.3.).

4.1. Einzelbuchungen bis 2 Simulatoren

Bis zu 2 Werktage vor dem festgelegten Termin kann sowohl der Kunde als auch der ADAC Nordbayern e.V. die Buchung ganz oder teilweise widerrufen oder Änderungswünsche geltend machen. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. 

Eine Stornierung bzw. Änderung der Buchung durch den Kunden ist in Textform per E-Mail an 

simracing@nby.adac.de oder telefonisch unter 0961 94 19 30 30 möglich. In beiden Fällen wird die Stornierung bzw. Änderung erst mit Bestätigung des ADAC Nordbayern e.V. gültig. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Stornierung bzw. Änderung eine Benachrichtigung erhält, ist der ADAC Nordbayern nochmals zu kontaktieren. 

Erfolgt die Stornierung/Änderung durch den Kunden nach der Frist von 2 Werktagen vor dem festgelegten Termin, behält sich der ADAC Nordbayern e.V. vor, einen Teilaufwand in Höhe von 80 % der bestellten Leistung in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass dem ADAC Nordbayern e.V. kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist.

Eine Stornierung bzw. Änderung der Buchung durch den ADAC Nordbayern e.V. erfolgt per E-Mail oder telefonisch.

Bei Nichterscheinen wird der volle Preis für die gebuchten Leistungen erhoben und es entsteht kein Anspruch auf Erstattung. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass dem ADAC Nordbayern e.V. kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist.

4.2. Gruppenbuchungen ab 2 Simulatoren

Bis zu 10 Werktage vor dem festgelegten Termin kann sowohl der Kunde als auch der ADAC Nordbayern e.V. die Buchung ganz oder teilweise stornieren oder Änderungswünsche geltend machen. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. 

Eine Stornierung bzw. Änderung der Buchung durch den Kunden ist in Textform per E-Mail an 

simracing@nby.adac.de oder telefonisch unter 0961 94 19 30 30 möglich. In beiden Fällen wird die Stornierung bzw. Änderung erst mit Bestätigung des ADAC Nordbayern e.V. gültig. Sofern der Kunde nicht innerhalb 24 Stunden eine Benachrichtigung erhält, meldet er sich nochmal. 

Erfolgt die Stornierung/Änderung nach der Frist von 10 Werktagen vor dem festgelegten Termin, behält sich der ADAC Nordbayern e.V. vor einen Teilaufwand in Höhe von 80 % der bestellten Leistung in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass dem ADAC Nordbayern e.V. kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist.

Eine Stornierung bzw. Änderung der Buchung durch den ADAC Nordbayern e.V. erfolgt per E-Mail oder telefonisch.

Bei Nichterscheinen wird der volle Preis für die gebuchten Leistungen erhoben und es entsteht kein Anspruch auf Erstattung. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass dem ADAC Nordbayern e.V. kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist.

4.3. Exklusivanmietung

Bis zu 4 Wochen vor dem festgelegten Termin kann sowohl der Kunde als auch der ADAC Nordbayern e.V. die Buchung ganz oder teilweise kostenfrei widerrufen oder Änderungswünsche geltend machen. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. 

Eine Stornierung bzw. Änderung der Buchung durch den Kunden ist in Textform per E-Mail an 

simracing@nby.adac.de oder telefonisch unter 0961 94 19 30 30möglich. In beiden Fällen wird die Stornierung bzw. Änderung erst mit Bestätigung des ADAC Nordbayern e.V. gültig. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Stornierung bzw. Änderung eine Benachrichtigung erhält, ist der ADAC Nordbayern e.V. nochmals zu kontaktieren. 

Erfolgt eine Stornierung nach der Frist von 4 Wochen vor dem festgelegten Termin, berechnet der ADAC Nordbayern e.V.

  • ab dem 30. bis einschl. 14. Tag vor dem festgelegten Termin:   
    50 % des vereinbarten Preises.
  • ab dem 13. bis einschl. 7. Tag vor dem festgelegten Termin:
    80 % des vereinbarten Preises.
  • ab dem 6. bis einschl. 2. Tag vor dem festgelegten Termin:
    90 % des vereinbarten Preises.
  • bis 1 Tag vor dem festgelegten Termin und 
  • am Tag des vereinbarten Termins:
    100 % des vereinbarten Preises.

Erfolgt eine Änderung der gebuchten Leistungen nach der Frist von 4 Wochen vor dem festgelegten Termin, behält sich der ADAC Nordbayern e.V. vor einen Teilaufwand der gebuchten Leistungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Berechnung richtet sich nach Art und Umfang der Änderung der gebuchten Leistungen und ob davon etwaige Stornierungs-/Änderungsbedingungen von weiteren Dienstleistern berührt werden. 

Eine Stornierung bzw. Änderung der Buchung durch den ADAC Nordbayern e.V. erfolgt per E-Mail oder telefonisch.

Bei Nichterscheinen entsteht kein Anspruch auf Erstattung und es wird der volle Preis für die gebuchten Leistungen erhoben. 

Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass dem ADAC Nordbayern e.V. kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist.

Der ADAC Nordbayern behält sich vor, seinen tatsächlichen Aufwand und seine tatsächlichen Kosten geltend zu machen, wenn diese die vorstehenden Pauschalen übersteigen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die auf der Webseite oder sonstigen Publikationen des ADAC Nordbayern SimRacing Center aufgeführten Preise (Preisliste). Die Zahlung wird sofort nach Vertragsabschluss fällig. Die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer ist in dem ausgewiesenen Preis enthalten. Die ausgewiesenen Preise sind Endverkaufspreise. Ist der Kunde ein Unternehmer, wird die Umsatzsteuer separat ausgewiesen.

Die Zahlung erfolgt mittels Bargelds, EC-Karte, Kreditkarte oder PayPal. Der ADAC Nordbayern e.V. behält sich vor, weitere Zahlungsmethoden zuzulassen oder bestehende Zahlungsmethoden künftig nicht mehr zuzulassen.

Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisierten Einzugsverfahren (z.B. Kreditkarte, PayPal, o.ä.) gilt Folgendes: Im Falle der Rückbelastung durch das Kreditunternehmen werden dem Kunden die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Nordbayern e.V. belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € in Rechnung gestellt.

Erfolgt die Bezahlung ganz oder teilweise durch Gutscheine, sind diese Unterlagen spätestens vor Ort im ADAC Nordbayern SimRacing Center im Original zu übergeben. Bei Buchungen von Leistungen, die mit einem Gutschein bezahlt werden, ist bereits vor der Buchung auf das Vorhandensein eines Gutscheines hinzuweisen. Bei Einlösung des Gutscheins bei Online-Buchungen ist der auf dem Gutschein vorhandene Gutscheincode anzugeben und vor Ort ist der Gutschein im Original vorzulegen.

Kann der Gutschein nicht vorgelegt werden, muss die gebuchte Leistung vor Ort in bar, per EC- oder Kreditkarte bezahlt werden. Wird der Betrag nicht entrichtet, steht dem ADAC Nordbayern e.V. ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Leistung zu. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Nichtzahlung zu einem Verfall seines Leistungsanspruchs wegen Zeitablaufs führen kann. In diesem Fall bleibt er aber zur Zahlung weiter verpflichtet. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass dem ADAC Nordbayern e.V. kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist.

Bei Exklusivanmietung und ab einem Buchungswert von 1.000 € inkl. Umsatzsteuer gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 50 % der Gesamtsumme sind als Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung fällig.
  • Die Restsumme, zzgl. evtl. anfallender weiterer Kosten, die ihm Rahmen der Anmietung entstanden sind, wird umgehend nach dem festgelegten Buchungstermin in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung fällig.

6. Haftung

Die Haftung des ADAC Nordbayern, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird durch diese AGB nicht beschränkt. Durch diese AGB nicht beschränkt wird ferner die Haftung des ADAC Nordbayern e.V. für Schäden beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des ADAC Nordbayern e.V., seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 

Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung des ADAC Nordbayern e.V. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des ADAC Nordbayern e.V. ausgeschlossen. Soweit die Haftung des ADAC Nordbayern e.V. nach den vorstehenden Regelungen begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der gesetzlichen Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des ADAC Nordbayern e.V. Der ADAC Nordbayern e.V. haftet nicht für die durch Dritte oder andere Teilnehmer zugefügten Personen- oder Sachschäden.

Der Nutzer haftet gegenüber dem ADAC Nordbayern e.V. für alle Schäden, insbesondere an dem/den Simulator/en, dem weiteren Inventar und Zubehör sowie für Vermögensschäden, die durch fahrlässiges und/oder vorsätzliches Verhalten des Nutzers entstehen; solches Verhalten kann zum sofortigen Ausschluss von der Benutzung führen. 

7. Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen

Für Anmietungen und Gutscheine, die auf der Grundlage eines Fernabsatzvertrags bestellt wurden, gilt folgendes: 

7.1. Widerrufsrecht beim Gutscheinerwerb 

Der Kunde, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: 

ADAC Nordbayern SimRacing Center

Bürgermeister-Prechtl-Str. 21 + 23 

92637 Weiden 

simracing@nby.adac.de

7.2. Widerrufsrecht bei Terminbuchungen (Anmietungen)

Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen ist der Widerruf ausgeschlossen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies ist bei Terminbuchungen (Anmietungen) der Fall. Dem Kunden steht daher in diesem Fall kein Widerrufsrecht zu. 

7.3. Widerrufsfolgen 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. 

7.4. Besondere Hinweise 

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download etc.).

Ende der Widerrufsbelehrung

8. Rechtsgrundlage und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des ADAC Nordbayern e.V. in Nürnberg. Soweit dies nicht zulässig ist, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

9. Schlussbestimmungen

Sämtliche Vereinbarungen sind mindestens in Textform niederzulegen, mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie mindestens in Textform bestätigt werden. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Sollten Vertragsbestimmungen unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags insgesamt nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung vereinbaren die Parteien schon jetzt, eine Regelung zu treffen, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.

Stand: April 2024

 

 

Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Nutzungsbedingungen

1.1. Einverständnis in die AGB

Für die Inanspruchnahme von Leistungen des ADAC Nordbayern SimRacing Center, z.B. die Nutzung der Rennsimulatoren, gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die nachfolgenden Nutzungsbedingungen.

1.2. Datenverarbeitung

Die Inanspruchnahme von Leistungen (ausgenommen Gastronomie) des ADAC Nordbayern SimRacing Center, z.B. die Nutzung der Rennsimulatoren, ist nur möglich, wenn sich der Kunde damit einverstanden erklärt, dass seine persönlichen Daten zum Zwecke der Datenverarbeitung durch den ADAC Nordbayern e.V. gespeichert werden. Informationen über den Umfang der Erhebung, der Speicherung, Verarbeitung und Löschung und den damit verbundenen Rechten können der Datenschutzerklärung unter www.adac-simracing-center.de/datenschutz entnommen werden.

1.3. Weisungen des Personals

Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten. Sollten an einem Rennsimulator Mängel festgestellt werden, sind diese unverzüglich dem Personal zu melden.

1.4. Getränke und Speisen

Der Verzehr von Getränken und Speisen ist während der Nutzung des Rennsimulators verboten. Der Verzehr mitgebrachter Getränke und Speisen ist im gesamten ADAC Nordbayern SimRacing Center verboten.

1.5. Rauchverbot

Innerhalb des gesamten ADAC Nordbayern SimRacing Center ist das Rauchen verboten. 

1.6. Zutritt

Es gilt das Hausrecht. So behält sich der ADAC Nordbayern e.V. beispielsweise vor, alkoholisierten Personen den Zutritt zu verwehren oder den weiteren Aufenthalt zu verweigern; dies gilt entsprechend für Personen, die den ordnungsgemäßen Betrieb ADAC Nordbayern SimRacing stören. Darüber hinaus ist der Zutritt zum sowie der Aufenthalt im ADAC Nordbayern SimRacing Center Minderjährigen nur im Beisein eines Erziehungsberechtigen gestattet. Hunde können mitgebracht werden, dürfen sich aber nur mit Begleitung und angeleint im ADAC Nordbayern SimRacing Center aufhalten; der ADAC Nordbayern e.V. behält sich jedoch vor, Hunden den Aufenthalt zu untersagen, insbesondere bei Gefährdungen, Störungen oder bei nicht mehr ausreichenden Platzkapazitäten.

2. Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Rennsimulatoren

2.1. Fahrzeit

Mit Buchung eines bestimmten Termins für ein festgelegtes Zeitfenster hat der Kunde das Recht, den Rennsimulator innerhalb der vereinbarten Zeit zu nutzen.

2.2. Sicherheit

Zur eigenen Sicherheit ist der Kunde dazu verpflichtet, sich bei Nutzung der Simulatoren anzuschnallen. Zudem ist das Tragen von Schutzhandschuhen während der Fahrzeit Pflicht. 

2.3. Ein-/Aussteigen Rennsimulator

Beim Ein- und Aussteigen des Simulators ist es verboten, sich an den Bildschirmen oder am Lenkrad abzustützen oder festzuhalten. Zum Ein- bzw. Ausstieg kann ausschließlich die Metallkarosse oder der Sitz zur Hilfe verwendet werden. Ein- bzw. ausgestiegen wird nur auf der linken Seite.

2.4. Lose Gegenstände und Haare

Lose Gegenstände, z.B. Kleidung, oder Haare dürfen nicht über den Schalensitz hinausragen. Darüber hinaus müssen Gegenstände wie Handys, Schlüssel und anderes aus den Taschen entfernt und außerhalb des Simulators abgelegt bzw. aufbewahrt werden.

2.5. Körperliche Beeinträchtigung

Eine Nutzung der Simulatoren ist nur zulässig, wenn keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen, wie Herz- und Kreislaufprobleme und der Nutzer weder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht. Falls das Servicepersonal des SimRacing Centers etwaige Beeinträchtigungen oder ein Fehlverhalten während des Betriebs feststellt, kann dies zum sofortigen Ausschluss von der Benutzung führen.

Hat der Nutzer Zweifel, ob er aus gesundheitlichen Gründen den Simulator nutzen kann, so ist er verpflichtet, dies vorab gegebenenfalls medizinisch abklären zu lassen, diesbezüglich erfolgt die Nutzung auf eigene Gefahr.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn der Nutzer nicht der Vertragspartner des ADAC Nordbayern e.V. ist.

2.6. Mindestalter und -körpergröße

Zur Nutzung des Rennsimulators muss die Person mindestens 14 Jahre alt und mindestens 1,50 m groß sein. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer durch die Erziehungsberechtigten bevollmächtigten Person einen Rennsimulator nutzen.

2.7. Ausschluss von der Benutzung

Ein Verstoß gegen die vorstehenden Vorgaben sowie eine rücksichtslose und/oder grob fahrlässige Behandlung eines Simulators könenen den sofortigen Ausschluss von der Benutzung zur Folge haben.

2.8 Pflichten des ADAC Nordbayern SimRacing Centers

Das ADAC Nordbayern SimRacing Center behält sich das Recht vor, die Lieferungen und Leistungen im Rahmen des technischen Fortschritts zu verbessern. Trotz regelmäßiger Überprüfung unterliegen die Simulatoren und dessen Bauteilkomponenten einem gewissen Verschleiß.

Die Unterbrechung oder der Ausfall eines Simulators stellt keinen Grund für eine Rückabwicklung des Vertrages da. Sollte ein Ausfall eintreten, stellt der ADAC Nordbayern e.V. für die ausgefallene Benutzung (Fahrzeit) einen Ausgleich in Form von einer Benutzung zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung.

3. Schlussbestimmungen

Sämtliche Vereinbarungen sind mindestens in Textform niederzulegen, mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie mindestens in Textform bestätigt werden. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Sollten Vertragsbestimmungen unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags insgesamt nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung vereinbaren die Parteien schon jetzt, eine Regelung zu treffen, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.

Stand: April 2024

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ADAC Nordbayern SimRacing Center, Weiden i.d. OPf. – Teil 2

Ergänzende Bedingungen für Fremdveranstaltungen und Vermietungen

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend zu den unter Teil I genannten Bedingungen, wenn das ADAC Nordbayern SimRacing Center des ADAC Nordbayern e.V. von Fremdveranstaltern ganz oder teilweise genutzt oder das SimRacing Center angemietet wird.

2. Preise und Leistungen

2.1. Für die vertraglichen Leistungen ist die vom Kunden unterschriebene Annahmeerklärung die Grundlage. Die Leistungen des ADAC Nordbayern e.V. umfassen nur bauseits vorrätige und vorhandene technische Möglichkeiten, wie z.B. Strom, Internet und weitere Anschlussstellen.

2.2. Bei der Buchung herangezogene Prospekte Dritter wie z.B. Orts- oder Hotelprospekte sowie Informationen von Kooperationspartnern haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung/Haftung für den Inhalt. 

2.3. Sofern Leistungen Dritter über den ADAC Nordbayern e.V. beauftragt werden, sind diese nach Vorlage der Originalrechnung zuzüglich einer Handlingpauschale in Höhe von 15% an den ADAC Nordbayern e.V. zu zahlen. 

2.4. In Bezug auf die Zahlungsbedingungen gilt Teil I, Ziffer 5. analog.

3. Versicherungsschutz

Der Kunde muss eine für die Dauer der Veranstaltung geltende Veranstalter-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden abschließen sowie das Bestehen dieser Versicherung vor Durchführung der Veranstaltung dem ADAC Nordbayern e.V. schriftlich nachweisen. Diese Haftpflichtversicherung muss sich auf den Veranstalter sowie auf alle Personen, die an der Veranstaltung teilnehmen, erstrecken. 

4. Haftung für Personen- und Sachschäden durch den Kunden

Der Kunde haftet dem ADAC Nordbayern e.V. gegenüber für durch ihn selbst oder seinen Veranstaltungsteilnehmern verschuldete Sach-, Vermögens- oder Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde hat dem ADAC Nordbayern e.V. Schäden unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Er hat des Weiteren unverzüglich eine Schadensmeldung in Textform abzugeben. Für Ansprüche des ADAC Nordbayern e.V. gegen den Kunden gilt die Regelverjährungsfrist gemäß § 195 BGB. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der ADAC Nordbayern e.V. von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Bestehen der Veranstalterhaftpflichtversicherung keine Haftungsbegrenzung der Höhe nach zu seinen Gunsten darstellt.

5. Leistungsstörungen

5.1. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der ADAC Nordbayern e.V. benennt für jede Veranstaltung eine „beauftragte Person“. Der Kunde ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dieser beauftragten Person zur Kenntnis zu geben. Der ADAC Nordbayern e.V. wird für Abhilfe sorgen, sofern dies innerhalb angemessener Zeit möglich und zumutbar ist. Der Kunde kann eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen oder eine Empfangsbestätigung seiner schriftlichen Beschwerde vom Beauftragten verlangen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen hat der Beauftragte nicht. 

5.2. Der ADAC Nordbayern e.V. ist nicht verantwortlich für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen Dritter, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Angebotsbeschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistung ausgewiesen sind. Insofern leistet der ADAC Nordbayern e.V. keine Gewähr, auch nicht bei Teilnahme eines Beauftragten an solchen Veranstaltungen. 

5.3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistungen kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises verlangen (Minderung), sofern er den Mangel unverzüglich angezeigt und dem ADAC Nordbayern e.V. die Möglichkeit zur Behebung des Mangels innerhalb angemessener Frist gegeben hat.

6. Umbuchung oder Stornierung durch den Kunden

Der Kunde kann bis zu einer Frist von 4 Wochen vor dem gebuchten Termin kostenfrei umbuchen bzw. vom Vertrag zurücktreten, dies hat mindestens in Textform zu erfolgen.

6.1. Umbuchungen in der Zeit ab 4 Wochen vor dem gebuchten Termin werden wie folgt berechnet:

  • Umbuchungen ab 4 Wochen vor dem gebuchten Termin:
    10% des vereinbarten Preises
  • Umbuchungen ab 3 Wochen vor dem gebuchten Termin:
    20% des vereinbarten Preises
  • Umbuchungen ab 2 Wochen vor dem gebuchten Termin:
    30% des vereinbarten Preises
  • Umbuchungen ab 1 Woche bis 1 Tag vor d. geb. Termin:
    40% des vereinbarten Preises

6.2 Bei Stornierung werden folgende Gebühren fällig: 

  • Stornierung ab 4 Wochen vor dem gebuchten Termin:
    50% des vereinbarten Preises 
  • Stornierung ab 3 Wochen vor dem gebuchten Termin:
    80% des vereinbarten Preises
  • Stornierung ab 2 Wochen vor dem gebuchten Termin:
    90% des vereinbarten Preises
  • Stornierung ab 1 Woche bis 1 Tag vor d. geb. Termin:
    100% des vereinbarten Preises

Bei Stornierung oder Nichterscheinen am Tag des gebuchten Termins wird der volle Preis für die gebuchten Leistungen erhoben.

6.3 Umbuchung oder Stornierung von Cateringleistungen

Der Kunde kann bis zu einer Frist von 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin gebuchte Cateringleistungen kostenfrei umbuchen oder stornieren.

6.3.1 Ab 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin gelten folgende Fristen und Gebühren: 

  • Ab der 4. Woche vor dem vereinbarten Termin werden für Umbuchungen der Cateringleistungen 20% des vereinbarten Preises verrechnet.
  • Ab der 3. Woche vor dem vereinbarten Termin werden für Umbuchungen der Cateringleistungen 30% des vereinbarten Preises verrechnet.
  • Ab der 1. Woche bis spätestens drei Tage vor dem vereinbarten Termin werden für Umbuchungen der Cateringleistungen 50% des vereinbarten Preises verrechnet, ist aufgrund des eingesetzten Cateringunternehmens eine Umbuchung nicht mehr möglich, ist der volle vereinbarte Preis fällig .Umbuchungen werden erst durch eine Änderungsbestätigung des ADAC Nordbayern SimRacing Centers in Textform wirksam.

6.3.2 Für Stornierungen von Cateringleistungen gelten folgende Fristen und Gebühren:

  • Ab der 4. Woche vor dem vereinbarten Termin:
    40% des vereinbarten Preises
  • Ab der 3. Woche vor dem vereinbarten Termin:
    60% des vereinbarten Preises
  • Ab der 1. Woche bis spät. 3 Tage vor d. vereinbarten Termin:
    90% des vereinbarten Preises

Bei Stornierung oder Nichtinanspruchnahme am Veranstaltungstag werden 100% des vereinbarten Preises berechnet. 

Stornierungen werden erst durch eine Stornierungsbestätigung des ADAC Nordbayern SimRacing Centers in Textform wirksam.

6.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dem ADAC Nordbayern e.V. sei infolge der Umbuchung, Stornierung oder des Nichterscheinens ohne Kündigung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden als die in Ansatz gebrachten Umbuchungs- bzw. Stornopauschalen. Der ADAC Nordbayern e.V. ist berechtigt, die Umbuchungs- bzw. Stornogebühren gegen bereits entrichtete Zahlungen aufzurechnen.

6.5 Maßgebend für die Berechnung der vorstehenden pauschalen ist der Eingang der Umbuchungs- bzw Stornierungserklärung beim ADAC Nordbayern SimRacing Center bzw. beim ADAC Nordbayern e.V.. Für die Berechnung der Umbuchungs- oder Stornogebühr ist ausschlaggebend der erste Veranstaltungstag um 00:00 Uhr.

6.6. Werden am Veranstaltungstag vertraglich vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, ohne dass ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, behält der ADAC Nordbayern e.V. den Anspruch auf den vollen vertraglich vereinbarten Preis.

7. Haftungsfreistellung des ADAC Nordbayern e.V. 

7.1 Bei Fremdveranstaltungen/Vermietungen geht der ADAC Nordbayern e.V. kein Rechtsgeschäft mit den Veranstaltungsteilnehmern ein und ist somit frei von jeder Haftung aus der Geschäftsbeziehung von Fremdveranstalter und Teilnehmer. Der ADAC Nordbayern e.V. instruiert den Kunden ausführlich hinsichtlich der Benutzung des ADAC Nordbayern SimRacing Centers. Der Kunde stellt den ADAC Nordbayern e.V. frei von allen Ansprüchen, die Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung, insbesondere in Bezug auf Ankündigung, Organisation und Durchführung der Fremdveranstaltung gegen den ADAC Nordbayern e.V. geltend machen. Der ADAC Nordbayern e.V. haftet nicht für Schäden, die dem Kunden oder dessen Teilnehmer durch höhere Gewalt entstehen. 

Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Teilnehmer zur Veranstaltung zuzulassen, die vorher schriftlich auf die Inanspruchnahme des ADAC Nordbayern e.V. für eventuell entstehende Schadens-ersatzansprüche für Schäden, die den Teilnehmern im Zusammenhang mit der Veranstaltung, insbesondere in Bezug auf die Ankündigung, Organisation und Durchführung der Fremdveranstaltung entstehen können, verzichten. Der Kunde wird hiermit ermächtigt und verpflichtet, den jeweiligen Verzicht für den ADAC Nordbayern e.V. schriftlich anzunehmen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche, die dem Teilnehmer nach der nachstehenden Ziffer 7.2. gegen den ADAC Nordbayern e.V. zustehen können.

7.2 Die Benutzung des ADAC Nordbayern SimRacing Centers erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung der Teilnehmer. Der ADAC Nordbayern e.V. als Eigentümer des Grundstücks und der baulichen Anlagen sowie als Betreiber des SimRacing-Centers und der Einrichtungen haftet im Rahmen der Überlassung an den Kunden bei Fremdveranstaltungen/Vermietungen für den Zustand der überlassenen Anlagen und Flächen, es sei denn der ADAC Nordbayern e.V. hat den Mangel nicht zu vertreten hat. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auch von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des ADAC Nordbayern e.V. 

8. Verwendung des ADAC Logos und der ADAC Marken 

8.1 Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC e.V.) ist Inhaber mehrerer ADAC Marken, insbesondere der deutschen Wortmarke „ADAC“ (DE39826729) und der deutschen Wort-/Bildmarke „ADAC Logo“ (DE2009578). Die Bezeichnung „ADAC“ genießt den erhöhten Schutz einer bekannten Marke. Zudem kommt der Bezeichnung „ADAC“ als Vereinsname Schutz zu. 

8.2 Die Verwendung der ADAC Marken und des Namens „ADAC“ ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Markeninhabers ADAC e.V. zulässig. Insbesondere ist eine ADAC Referenznennung nur durch Abschluss einer gesonderten Referenzvereinbarung zulässig. 

8.3 Jegliche Informationen, die der Kunde im Zuge der Durchführung des Vertrages erhält, dürfen nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des ADAC zu Werbezwecken genutzt oder in sonstiger Weise an Dritte herausgegeben werden. 

8.4 Eine in diesem Zusammenhang erteilte Zustimmung und/oder Freigabe ist, soweit keine anderen vertraglichen Vereinbarungen gelten, jederzeit für die Zukunft widerruflich. 

8.5. Gleiches gilt analog für die Verwendung des Logos des ADAC Nordbayern SimRacing Centers, des ADAC Nordbayern e.V. und des ADAC e.V.

9. Verhalten bei Unfällen 

Der Kunde hat bei Unfällen die Veranstaltung sofort zu unterbrechen und die beauftragte Person des ADAC Nordbayern SimRacing Centers bzw. des ADAC Nordbayern e.V. zu verständigen. Der Kunde hat dem ADAC Nordbayern e.V. selbst bei geringfügigen Schäden einen ausführlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze und Lichtbilder der Beschädigungen zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen, etwaiger Zeugen sowie die Versicherungsdaten der schadensverursachenden Personen enthalten. Der ADAC Nordbayern e.V. behält sich das Recht vor, nach einem Unfall die Veranstaltung sofort abzubrechen. Die dadurch versäumte Veranstaltungszeit wird nicht nachgeholt. Ein Anspruch des Kunden auf einen finanziellen Ausgleich für die ausgefallene Zeit besteht nicht.

10. Sonstige Bedingungen 

10.1 Den Anweisungen der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des ADAC Nordbayern e.V. ist in jedem Fall Folge zu leisten. 

10.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle geplanten Veranstaltungsteile rechtzeitig vor der Veranstaltung mit den Ansprechpartnern des ADAC Nordbayern SimRacing Centers abzustimmen. Der Auf- oder Abbau von Werbeträgern, zusätzlicher Audio-/Videotechnik, etc. ist im Vorfeld mit dem ADAC Nordbayern SimRacing Center abzustimmen und bedarf der Zustimmung des ADAC Nordbayern e.V.. Die Nutzung außerhalb der angemieteten Flächen ist nicht gestattet.

Der ADAC Nordbayern e.V. behält sich vor, Teile von Veranstaltungen zu untersagen, sollte gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere gegen Lärm- und Brandschutzvorschriften verstoßen werden.

10.3 Die genutzten Räume sind – sofern nichts anderes vereinbart – am Ende des Anmietungszeitraumes, aufgeräumt, d.h. im vor der Übergabe herrschenden Zustand zu übergeben; die angemieteten Räume sind besenrein zu verlassen. Bei Missachtung dieser Vorgaben setzt der ADAC eine angemessene Nachfrist. Sollte die Nachfrist erfolglos verstreichen, werden anfallende Reinigungskosten dem Kunden ohne weitere Ankündigung in Rechnung gestellt. 

10.4 Die ausschließlichen Catering-Rechte liegen beim ADAC Nordbayern e.V.. Anfragen zum Thema Catering sind zu richten an: 

ADAC Nordbayern SimRacing Center

Bürgermeister-Prechtl-Str. 21 + 23

92637 Weiden

T  0961 94 19 30 30

simracing@nby.adac.de

oder

ADAC Nordbayern e.V.

Äußere Sulzbacher Str. 98

90491 Nürnberg

T  0911 95 95 255

sport@nby.adac.de 

10.5 Jeglicher Verkauf von Speisen und Getränken im Veranstaltungsbereich bzw. im ADAC Nordbayern SimRacing Center ist ohne vorherige Zustimmung in Textform durch den ADAC Nordbayern e.V. nicht gestattet. 

10.6 Der Veranstalter hat für ausreichend Personal zu sorgen, um einen sicheren und reibungslosen Ablauf der Trainings und/oder Veranstaltungen zu gewährleisten.

10.7 Der ADAC Nordbayern e.V. hat das Hausrecht im gesamten ADAC Nordbayern SimRacing Center. Dem ADAC Nordbayern e.V. bzw. seinen Erfüllungsgehilfen ist bei Störungen oder Notfällen jederzeit Zutritt zu den Veranstaltungen und den angemieteten Räumen zu gewähren. Des Weiteren ist nach vorheriger Ankündigung Zutritt zu gewähren, es sei denn, es stehen wichtige Gründe des Kunden dem entgegen.

11. Salvatorische Klausel 

Sämtliche Vereinbarungen sind mindestens in Textform niederzulegen, mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie mindestens in Textform bestätigt werden. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Sollten Vertragsbestimmungen unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags insgesamt nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung vereinbaren die Parteien schon jetzt, eine Regelung zu treffen, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.

Stand: April 2024

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ADAC Nordbayern SimRacing Center, Weiden i.d. OPf. – Teil 3

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Gutscheinen

1. Zahlungsbedingungen 

Die Bezahlung des Gutscheins ist vor Ort im ADAC Nordbayern SimRacing Center sofort in bar, per Kredit-, EC-Karte oder bei Bestellung per E-Mail nach Rechnungsstellung fällig. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Bei fehlender oder nicht termingerechter Zahlung, z.B. auch durch Rücklastschriften, ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € zu verlangen. Dem Kunden bleibt der offen, dem ADAC Nordbayern e.V. sei kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden als die in Ansatz gebrachte Pauschale. Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisierten Einzugsverfahren (z.B. Kreditkarte, Paypal o.ä.) gilt Folgendes: Im Falle der Rückbelastung durch das Kreditunternehmen werden dem Teilnehmer die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Nordbayern e.V. belasteten Rücklast-schriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt der offen, dem ADAC Nordbayern e.V. sei kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden als die in Ansatz gebrachte Pauschale.

2. Behandlung der Gutscheine 

Gutscheine sind wie Bargeld zu behandeln. Verloren gegangene Gutscheine können nicht ersetzt werden. Der Wert des Gutscheines kann nur bei Vorlage des Originals angerechnet werden.

3. Bezahlung mit einem Gutschein 

Gutscheine sind längstens innerhalb der auf dem Gutschein angegebenen Geltungsdauer und höchstens bis zum angegebenen Wert des Gutscheines vom ADAC Nordbayern e.V. anzurechnen. Der Gutschein ist im Original beim ADAC Nordbayern SimRacing Center einzureichen. Bei einer nicht oder nicht rechtzeitig erfolgten Einreichung gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Der ADAC Nordbayern e.V. kann vom Buchenden bei verspäteter Einreichung des Gutscheins eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € verlangen. Bei Buchung eines Trainings, einer Veranstaltung oder eines Zeitslots mit entsprechender Gebühr, die den Wert des Gutscheines übersteigt, hat der Kunde die Differenz zwischen tatsächlicher Gebühr und Wert des Gutscheines zu entrichten. Bei Buchung eines Trainings, einer Veranstaltung oder eines Zeitslots mit entsprechender Gebühr, die den Wert des Gutscheines unterschreitet, kann die Differenz mit anderen Leistungen des ADAC Nordbayern SimRacing Centers verrechnet werden.

4. Rückgabe des Gutscheines 

Die Rückgabe/Erstattung von Gutscheinen auch in Teilbeträgen ist wie eine Barauszahlung nicht möglich. Bei einer fernmündlichen, per Internet oder per E-Mail erfolgten Bestellung hat der Kunde entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Hinsichtlich des Widerrufsrechts wird auf die Ziffer 7 im ersten Teil der AGB „Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen“ verwiesen. 

5. Salvatorische Klausel 

Sämtliche Vereinbarungen sind mindestens in Textform niederzulegen, mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie mindestens in Textform bestätigt werden. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Sollten Vertragsbestimmungen unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags insgesamt nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung vereinbaren die Parteien schon jetzt, eine Regelung zu treffen, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.

Stand: April 2024